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Individuelle Förderung

 

Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ist zentrale Leitidee des Schulgesetzes. Jedes Kind soll bezogen auf seine individuellen Stärken und Schwächen durch differenzierenden Unterricht und ein anregungsreiches Schulleben nachhaltig gefördert werden. Dies schließt individuelle Hilfen für Kinder mit Lernrückständen oder besonderen Problemen beim Lernen ebenso ein wie die Förderung von besonderen Begabungen und Neigungen.

Die individuelle Förderung in der Grundschule kann in innerer Differenzierung oder in äußerer Differenzierung erfolgen.

(aus: https://www.schulministerium.nrw.de)

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