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Vertretungskonzept

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Unterrichtliche Versorgung und Betreuung

Die Schule im grünen Winkel ist eine verlässliche, 3 - 4-zügige Grundschule, die Unterricht entsprechend der verbindlichen Stundentafel NRW anbietet. Der Unterricht beginnt täglich um 8.00 Uhr für alle Jahrgänge und endet, je nach Jahrgang und Tag, um 11.35 Uhr, um 12.30 Uhr oder spätestens um 13.20 Uhr. 

Im Anschluss an den Unterrichtsschluss bieten wir zwei verschiedene Betreuungsformen an:

die Übermittagsbetreuung von 11.45 Uhr bis 13.20 Uhr.

Die OGS  morgens von 7.15 Uhr – 7.45 Uhr und von 11.45 Uhr bis 16.30 Uhr. Freitags endet die Betreuungszeit bereits um 16.00 Uhr.

Außerdem findet im Anschluss an den Unterricht der Instrumentalunterricht im Programm JeKits der Musikschule statt.

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Vertretungsgründe

  • plötzliche und kurzfristige Erkrankung

  • längerfristige Erkrankung

  • Unterrichtsbefreiung wegen des Immunschutzgesetzes im Rahmen Mutterschutz

  • Beurlaubung und Unterrichtsbefreiung aus persönlichen Gründen

  • Schulisch oder unterrichtsorganisatorisch bedingte Abwesenheit (Klassenausflug, Klassenfahrt, Klassenprojekte, Beteiligung an Wettkämpfen oder anderen besonderen schulischer Veranstaltungen

  • Fortbildungen

  • andere vorrangige dienstliche Verpflichtungen

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Vertretungsplanung

Für die Planung der Vertretung sind 2 verschiedene Vertretungssituationen zu unterscheiden:

  • voraussehbarer, planbarer Vertretungsanlass

  • akuter, plötzlicher Vertretungsanlass.

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Für beide Fälle gilt:

In jeder Klasse wird ein V-Ordner vorgehalten mit folgenden Inhalten:

  • Klassenliste

  • Eltern-Telefonliste

  • Liste der OGS-Kinder

  • Liste der Betreuungskinder

  • Liste der Kinder, die an Maßnahmen äußerer Differenzierung (Förderunterricht DaZ, Deutsch, Mathematik, LRS o.ä.) teilnehmen

  • Liste der Kinder, die am Instrumentalunterricht teilnehmen

  • deutlicher, schriftlicher Hinweis auf chronisch kranke Kinder und deren medizinische Versorgung im Bedarfsfall

  • Unterrichtsmaterial für Vertretungsstunden

Zusätzlich im Fall 1:

Im vorauszusehenden  Vertretungsanlass gelten folgende Vertretungsvorbereitungen:

wie oben

Außerdem sollte die Klassenlehrerin eine Planung des Unterrichts einschließlich der nötigen Unterrichtsmaterialien vorhalten.

Die Vertretungslehrer/innen unterrichten nach diesem Plan und dokumentieren die Durchführung auf dem vorgelegten Plan sowie fehlende Kinder und besondere Vorkommnisse.

Im Fall 2:

Im plötzlichen Fall der Erkrankung werden die Jahrgangskollegen die Vertretungslehrer/innen mit Themen und Material unterstützen.

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Vertretungsmöglichkeiten

Um der Verlässlichkeit der Grundschule gerecht zu werden, halten wir folgende Möglichkeiten der Vertretung vor:

  • Aufhebung der Doppelbesetzungen

  • Aufteilen der Klassen entsprechend der vorgehaltenen und evaluierten Planung

  • (je 2-3  Schüler/innen nehmen am Unterricht der anderen Klassen teil und arbeiten an eigenen Unterrichtsinhalten) ab nach den Herbstferien des jeweiligen Schuljahres (möglichst nicht mehr als 2 Stunden maximal täglich)

  • Mehrarbeit der Lehrkräfte

  • Mehrarbeit der Lehramtsanwärter

  • Mehrarbeit der Schulleitung

  • Aufsicht durch pädagogische Fachkräfte der OGS

  • Unterricht mit 2 Klassen

  • Flügelaufsicht (Aufsicht über 2 benachbarte Klassen bei geöffneten Türen)

  • Ausfall von Unterrichtsstunden nach vorheriger Information der Eltern und der OGS/Betreuung

Die Vertretungsmaßnahmen werden in der Reihenfolge der Auflistung (Beschluss der Lehrerkonferenz) angewendet und tragen dazu bei, den Ausfall der Unterrichtsstunden zu minimieren, die personellen Ressourcen zu optimieren und die Qualität des Unterrichts im Vertretungsfall möglichst zu erhalten.

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